Pflegegrade

Seit Januar 2017 greift das neue Pflegestärkungsgesetz vollständig. Anhand des Begutachtungsassessments (NBA)  wird nun in Pflegegrade eingeteilt und über ein Punktesystem ermittelt. Die Pflegestufen gibt es in Zukunft nicht mehr.

Für die Einteilung in Pflegegrade gibt es neue Entscheidungskategorien:

Modul 1
Mobilität Gewichtung 10%

Modul 2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Gewichtung 7,5 %

Modul 3
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen  Gewichtung 7,5 %

Modul 4
Selbstversorgung Gewichtung 40%

Modul 5
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gewichtung 20 %

Modul 6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gewichtung 15 %

 

Welcher Punktewert führt zu welchem Pflegegrad?

Unter 12,5 kein Pflegegrad

12,5 bis 27 = Pflegegrad 1 (bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 2)

27 bis 47,5 = Pflegegrad 2 ( bei Kinder bis zu 18 Monaten Pflegegrad 3)

47,5 bis 70 = Pflegegrad 3 ( bei Kindern bis zu 18 Monaten Pflegegrad 4)

70 bis 90 = Pflegegrad 4 ( bei Kindern bis zu 18 Monaten  Pflegegrad 5)

 

Pflegestufen werden in Pflegegrade umgeleitet.

Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2

Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 3  usw.

 

Eine Ausnahmeregelung gilt bezüglich der eingeschränkten Alltagskompetenz.
Falls diese vor dem 31.12.16 festgestellt wurde, kommt es zu einem doppelten Stufensprung, z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz wird Pflegegrad 3 usw.

 

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an Ihre Primary Nurse wenden…..