Im Januar 2017 fand unser langersehntes Rechtsseminar statt. Von diesem erhofften sich 32 Teilnehmerinnen unseres Pflegebetriebs eine erste Wegbereitung durch den Gesetzes- und Paragraphendschungel des Sozialgesetzbuches zu erhalten, sowie die neuesten Reformen und deren Bedeutung kennen und einschätzen zu lernen.
Und die Erwartungen wurden nicht enttäuscht.
Mit Rechtsanwältin Frau Anja Hoffmann aus Berlin, mit Master in Europäischen und Internationalem Recht, konnten wir eine absolute Koryphäe auf diesem Gebiet für diesen Tag gewinnen. Sie konnte uns diese Thematik ausgesprochen lebendig und kurzweilig übermitteln.
Seit vielen Jahren vertritt und berät Frau Hoffmann ambulante und stationäre Einrichtungen in rechtlichen Fragen. Sie kennt somit sowohl die gesetzlichen Anforderungen in ambulanten und stationären Pflegebereichen, als auch die Probleme des täglichen Pflegealltags.
Die thematischen Inhalte an diesem Tag reichten von der Klärung grundlegender Begriffe und Fragen , wie „Wer geht mit wem welche Rechtsbeziehungen in einem Pflegevertrag ein?“; „Was ist Behandlungs-, was Grundpflege ?“; „Was leistest diesbezüglich die Krankenkasse, was die Pflegekasse und in welchen Gesetzen ist dies geregelt?“; Auch wurde die Wichtigkeit des „Leistungsverzeichnisses der Häuslichen Krankenpflege“, die Aspekte und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe sowie von Pflegestützpunkten beleuchtet.
Die größte Gewichtung lag jedoch auf der Einführung in das neue Begutachtungsinstrument der Pflegeversicherung, das seit dem 01.01.2017 gilt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Teil der Pflegereform, die die große Koalition 2015 mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II auf den Weg gebracht hat.
Es geht nun nicht mehr um eine Einteilung der Patienten in Pflegestufen, bei denen die Hilfebedarfsermittlung bei verschiedenen Verrichtungen mittels Zeiterfassung im Vordergrund stand,
sondern um die Erfassung des sog. Pflegegrades, ein Maßstab für den Grad der Eigen- bzw. Selbständigkeit eines bedürftigen Menschen.
Nach diesem erkenntnisreichen Tag und nachdem nun für jedes Bezirksteam ein Leistungsverzeichnis der Häuslichen Krankenpflege und Auszüge des Sozialgesetzbuches zur Verfügung gestellt werden (neben denen den Teams schon bereitgestellten Werken der Pflegediagnosen (NANDAS) und Pflegeergebnisklassifikationen (NOCS), können die Teilnehmerinnen unseres Seminars nun gut gerüstet wieder in ihren Pflegealltag ziehen und in dem Wissen um pflegerisch-rechtlicher Zusammenhänge die Familien zu Hause auch in diesem Bereich beraten, unterstützen oder stärken.