Übernahme von Grund- und Behandlungspflege von pflegebedürftigen und überwachungspflichtigen Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von etwa 18 Jahren.
Übernahme von Grund- und Behandlungspflege von pflegebedürftigen und überwachungspflichtigen Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von etwa 18 Jahren.